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Marvin Gerste

Marvin beschäftigt sich seit 2006 mit Glücksspielen aller Art. Seinen Einstieg fand er über Online Poker während seiner Abiturzeit. Kurz darauf probierte er virtuelle Casinospiele aus und blieb dabei. Auch Sportwetten sind ihm nicht fremd, da er schon diverse Buchmacher unter die Lupe genommen hat.

Wettbüros ermöglichen es, vor Ort auf Sportereignisse zu wetten. Dort treffen sich Gleichgesinnte in einer Art „Bar-Atmosphäre“. Der Veranstalter ermöglicht die Wetten in Partnerschaft mit einem namhaften Buchmacher. Dafür muss er vorher bei der Stadt die entsprechende Genehmigung beantragen. Diese kann darüber entscheiden, ob eine Wettbürosteuer erhoben wird oder nicht. Was in den meisten Fällen passiert, weil dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle für die Kommune entsteht.

Doch wie kam es zu der sogenannten Wettbürosteuer? Der nachfolgende Artikel geht auf dessen Herkunft sowie ein paar bekannte Beispiele ein.

Wie funktioniert die Wettbürosteuer?

Sie versteht sich als eine besondere Form der örtlichen Vergnügungssteuer. Jeder Betreiber, für den sie gilt, ist dazu verpflichtet, diese gesonderte Abgabe zu leisten. Den Prozentsatz darf die jeweilige Kommune individuell festlegen. Er beträgt in der Regel zwischen 2 und 5 Prozent. Wobei die Anrechnung auf die Bruttoeinsätze der Kunden stattfindet. Alternativ legen die Kommunen einen Fixbetrag pro verfügbaren Bildschirm im Wettbüro fest.

Den Anfang machte die Stadt Hagen im August 2014. Die zusätzlichen Einnahmen waren hierbei zweitrangig, denn es sollte in erster Linie die Anzahl der Wettbüros gemindert werden. Wenig später folgten weitere Kommunen diesem Beispiel.

Als Wettbüro wird dabei jede Einrichtung eingestuft, welche nicht nur Tippscheine annimmt, sondern auch vor Ort die Sportereignisse live darstellt. Damit die Kunden prüfen können, ob ihre Tipps eintreffen oder nicht. Wobei auch hier der Interpretationsspielraum durchaus gegeben ist. Auf jeden Fall muss der kooperierende Buchmacher in Deutschland eine gültige Lizenz gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag besitzen.

Diese Städte haben die Wettbürosteuer noch eingeführt

  • Am 1. Juli 2017 trat für das Einzugsgebiet von Bremen die Wettbürosteuer in Kraft1Quelle: Wettbürosteuer: Der Senator für Finanzen – https://www.finanzen.bremen.de/steuern/gemeindesteuern/wettbuerosteuer-54773 – Abgerufen am 19.01.2023. Die Abgabe beträgt 60 Euro je verfügbarem Bildschirm und angefangenen Kalendermonat. Für die Kontrolle ist das Finanzamt Bremen zuständig.
  • Zum selben Zeitpunkt entschied auch die Seestadt Bremerhaven, dass sie fortan eine Wettsteuer erheben wird2Quelle: Merkblatt zur Wettbürosteuer – https://www.bremerhaven.de/sixcms/media.php/250/Merkblatt+zur+Wettb%C3%BCrosteuer.pdf – Abgerufen am 19.01.2023. Es gilt seitdem ebenfalls eine Abgabe von 60 Euro je eingerichteten Bildschirm.
  • Die Stadt Rheine hat in ihrer Satzung vom 17. Januar 2018 eine Wettbürosteuer verankert3Quelle: Wettbürosteueratzung Rheine – https://www.rheine.de/rathaus-service/lebenssituationen/index.html?detID=2410 – Abgerufen am 19.01.2023. Sie ist darin mit 3 Prozent auf die Brutto-Wetteinsätze festgelegt.
  • Eine ähnliche Satzung findet sich auch bei der Stadt Plochingen. Sie hat am 3. Dezember 2019 die Rahmenbedingungen für die Wettbürosteuer definiert4Quelle: Wettbürosteuer Plochingen – https://www.plochingen.de/site/Plochingen-Layout-2019/get/params_E-804196679/19449956/Wettb%C3%BCrosteuersatzung.pdf – Abgerufen am 19.10.2023. Wer hier eine solche Einrichtung betreiben möchte, muss 5 Prozent auf die Bruttospielerträge abführen.
  •  Als letztes Beispiel führen wir noch die Stadt Freiburg an. Ihre Satzung stammt vom 13. November 20185Quelle: Wettbürosteuer Freiburg – https://www.freiburg.de/pb/,Lfr/-/205332/wettbuerosteuer/vbid6001549 – Abgerufen am 19.01.2023. Hier gelten wieder 3 Prozent des Brutto-Wetteinsatzes.

An diesen Beispielen ist zu erkennen, dass der Steuersatz bzw. die Höhe der Abgabe variabel ist. Jede Satzung legt dafür einen anderen Betrag fest. Alle haben gemein, dass pro Monat abgerechnet wird. Wer diese Abgabepflicht nicht dem Finanzamt gegenüber anzeigt, der riskiert ein empfindliches Bußgeld. Schlimmstenfalls wird das Wettbüro geschlossen.

Wettbürosteuer: Pro und Contra

Im Vorfeld entstanden zum Teil heftige Debatten um die Wettbürosteuer. Sie findet viele Befürworter und seitens der Betreiber wird sie gern abgelehnt. Immerhin ist die zu zahlende Steuer nicht unerheblich

Pro:

  • Die so generierten Steuerabgaben werden gern für soziale Projekte und Sanierungen der öffentlichen Infrastruktur eingesetzt.
  • Über die Anzeigepflicht kann die Kommune bzw. das zuständige Finanzamt den legalen Betrieb steuern. Jeder ist zu dieser Zahlung verpflichtet und wer dagegen verstößt, riskiert die Schließung seines Wettbüros.
  • Höhere Abgaben dünnen das Feld der Anbieter aus, sodass langfristig weniger Wettbüros existieren.

Contra:

  • Die Steuer schmälert den finanziellen Spielraum der Betreiber. Diese könnten das Geld ebenso in die Modernisierung oder Werbung investieren.
  • Manche Städte erheben die Wettbürosteuer, andere nicht. Diese Differenzen entscheiden mitunter bei der Standortwahl für eine neue Einrichtung dieser Art.
  • Um den Nachteil auszugleichen, erhalten die Kunden in den Wettbüros mitunter schlechtere Quoten.

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Eine solche Extra-Abgabe zahlen ebenfalls Online-Buchmacher, wenn sie Kunden aus Deutschland bedienen möchten. Sie beträgt pauschal 5 Prozent auf die Brutto-Einsätze.

Wiederkehrender Streit vor Gericht

Beide Seiten tragen zur Wettbürosteuer plausible Gründe vor, warum sie erhoben werden sollte oder nicht. Da keine klare Rechtslage herrscht, ziehen die Betreiber immer wieder vor Gericht. Mit unterschiedlichem Ausgang.

Jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht in 2022 entschieden, dass die Berechnung einer solchen Steuer in drei Verfahren nicht zulässig sei6Quelle: Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben – https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/gemeinden-duerfen-keine-wettbuerosteuer-erheben_166_575758.html – Abgerufen am … Weiterlesen. Betroffen waren davon Unternehmen im Raum Dortmund, die ihr Recht zugesprochen erhielten. Dabei erhob die Stadt seit 2014 eine solche Abgabe. Die geltende Satzung musste daraufhin rückwirkend geändert werden.

Obwohl dieses Urteil auf höchster Ebene der deutschen Justiz fiel, ist die Wettbürosteuer mancherorts weiterhin in Kraft. Hierbei ist anzumerken, dass das zuständige Bundesgericht lediglich die extra Steuer auf kommunaler Ebene bemängelte. Eine Satzungsänderung der jeweiligen Stadt, mit Bezug auf das aktuelle Glücksspielgesetz des Bundes, bereinigte dieses formale Problem.

Doch die Mühlen der Bürokratie mahlen bekanntlich langsam und so kommt es immer wieder zum Rechtsstreit zwischen Unternehmen und den Kommunen. Wo die Betreiber vor Gericht gewonnen haben, müssen die Finanzämter unzulässige Abgaben wieder zurückzahlen. Je nach Sachlage geht es dabei um Summen in sechsstelliger Höhe und mehr!

Was den Wettbüros noch vorgeschrieben wird

Die Einführung der Wettbürosteuer wird stets mit der Bekämpfung von Spielsucht begründet. An dieser Denkweise gibt es berechtigte Kritik. Andere Maßnahmen dürften dagegen mehr Einfluss darauf haben, ob und wo ein Unternehmen seine Wettbüros betreibt. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Ein Mindestabstand von 500 Meter zwischen zwei Einrichtungen. Dies hat bei bestehenden Wettbüros schon zu Zwangsschließungen geführt, welche per Münzwurf entschieden werden mussten.
  • Derselbe Mindestabstand ist zu Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen einzuhalten.
  • Das Personal vor Ort muss jeden Kunden eingehend über seinen Personalausweis prüfen. Dafür ist ein Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei „OASIS“ vorgeschrieben. Steht der potentielle Kunde auf dieser Liste, so ist ihm der Zugang zu den Sportwetten zu verwehren.
  • Die möglichen Werbemaßnahmen für das Wettbüro sind stark eingeschränkt. Wobei hier jede Stadt in ihrer Satzung den Handlungsspielraum festlegt. Mancherorts ist Werbung grundsätzlich verboten, anderswo nur in ganz kleinem Rahmen.

Quellen & Verweise[+]